Branchen · Speditionen

Genehmigungen für Speditionen.

Nicht jede Spedition fährt täglich Übergröße. Kommt ein Großraumtransport dazu, muss der Antrag trotzdem stimmen. Wir übernehmen ihn, ohne dass Sie eigenes Genehmigungswissen aufbauen müssen.

Typischer Fall
Ladung zu breit, lang oder hoch
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 Nr. 5 oder § 29 Abs. 3 StVO
Anhörfrei bis
3,00 m Breite, 4,00 m Höhe
VEMAGS-Zugang
Nicht nötig

Wann wird es genehmigungspflichtig?

Schon eine einzelne Maschine oder ein Fertigteil kann die zulässigen Grenzen überschreiten: 2,55 m Breite, 4,00 m Höhe, die zulässige Länge der Fahrzeugkombination oder 40 t Gesamtgewicht. Dann ist vor der Fahrt eine Genehmigung nötig.

Ladung oder Fahrzeug: der Unterschied

Nur die Ladung ist zu großHält das Fahrzeug selbst die Grenzen ein und ragt nur die Ladung über, genügt eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO.
Fahrzeug oder Kombination überschreiten die GrenzenDann ist eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO nötig, oft zusammen mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für das Fahrzeug.

Bis zu bestimmten Maßen ist keine Anhörung weiterer Stellen nötig, was das Verfahren beschleunigt. Für reine Ladungsüberstände liegt diese Grenze bei 4,00 m Höhe, 3,00 m Breite und 22,75 m Länge.

Was Sie wissen sollten

  • Unteilbarkeit: Genehmigt werden nur Transporte unteilbarer Ladung. Lässt sich die Ladung zumutbar zerlegen, gibt es keine Genehmigung.
  • Beiladung ist nur in engen Grenzen erlaubt, solange die Gewichtsgrenzen der StVZO eingehalten werden.
  • Kleinere Unterschreitungen der beantragten Maße und Gewichte sind mitgenehmigt.
  • Ändern sich Fahrzeug, Maße, Start, Ziel oder Ladung, ist ein neuer Bescheid nötig.

Welche Unterlagen wir brauchen

  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) von Zugmaschine und Anhänger bzw. Auflieger
  • Gesamtmaße und Gesamtgewicht, Achslasten und Achsabstände
  • Angaben zur Ladung
  • Lade- und Entladeort bzw. Einsatzgebiet und gewünschter Zeitraum
  • Falls vorhanden: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bzw. Gutachten

Fehlt etwas, melden wir uns. Sie erhalten vor dem Start einen Festpreis, und nach Ihrer Freigabe stellen wir den Antrag innerhalb von 24 Stunden über VEMAGS.

Stand: 2. Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und der Bescheid der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen: Speditionen

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Nein. Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag.

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Schicken Sie uns die Eckdaten. Sie bekommen eine klare Antwort, einen Festpreis und einen Antrag, der innerhalb von 24 Stunden bei der Behörde liegt.

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