Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Red Panda Venture UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „wir“) für die Marke TruckPass24.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns und unseren Auftraggebern über die Beantragung von Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2 Leistungen
Wir erfassen die für einen Genehmigungsantrag nötigen Angaben, prüfen sie auf Vollständigkeit und Plausibilität und stellen im Namen und Auftrag des Auftraggebers den Antrag über VEMAGS bei der zuständigen Behörde. Wir begleiten das Verfahren, beantworten Rückfragen der Behörde, soweit uns die dafür nötigen Angaben vorliegen, und übermitteln dem Auftraggeber den Bescheid.
Wir schulden die ordnungsgemäße Antragstellung, nicht die Erteilung der Genehmigung. Über den Antrag, die Bearbeitungsdauer, den Fahrtweg und die Auflagen entscheiden allein die zuständigen Behörden. Verbindlich ist stets der Bescheid der Behörde; von uns erstellte Zusammenfassungen dienen nur der Übersicht.
Nicht zu unseren Leistungen gehören insbesondere die Durchführung von Transporten, die Gestellung von Begleitfahrzeugen, die Organisation von Polizeibegleitung, Genehmigungen außerhalb Deutschlands sowie Rechtsberatung.
§ 3 Vertragsschluss
Die Anfrage des Auftraggebers über unser Anfrageformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp ist unverbindlich. Nach Prüfung der Angaben nennen wir einen Festpreis für unsere Leistung. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber diesen Festpreis in Textform freigibt.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt uns alle für den Antrag nötigen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Maße, Gewichte, Achslasten, Fahrzeugpapiere und Angaben zur Ladung.
- Er erteilt uns die für die Antragstellung erforderliche Vollmacht.
- Änderungen an Fahrzeug, Maßen, Gewichten, Ladung, Strecke oder Zeitraum teilt er uns unverzüglich mit.
- Für die Richtigkeit seiner Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich. Wir prüfen sie auf Plausibilität, nicht auf technische Richtigkeit.
- Die Einhaltung des Bescheids und aller Auflagen bei der Durchführung des Transports liegt allein beim Auftraggeber bzw. beim durchführenden Unternehmen.
§ 5 Fristen
Wir stellen den Antrag innerhalb von 24 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in Bayern), nachdem die Unterlagen vollständig vorliegen und der Auftraggeber den Festpreis freigegeben hat. Auf die Bearbeitungsdauer der Behörden haben wir keinen Einfluss.
§ 6 Vergütung, Gebühren und Zahlung
Für unsere Leistung berechnen wir die vereinbarte Bearbeitungsgebühr als Festpreis. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Gebühren der Behörden und weitere behördliche Kosten sind nicht in der Bearbeitungsgebühr enthalten. Sie trägt der Auftraggeber; wir stellen sie ohne Aufschlag in Rechnung, soweit sie nicht unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber erhoben werden. Behördengebühren fallen auch an, wenn ein Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.
Die Bearbeitungsgebühr ist mit Stellung des Antrags verdient, unabhängig von der Entscheidung der Behörde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
§ 7 Änderungen und Stornierung
Ändern sich nach Auftragserteilung Angaben, die einen geänderten oder neuen Antrag erforderlich machen, nennen wir dem Auftraggeber den Preis dafür vorab. Storniert der Auftraggeber den Auftrag, bevor wir den Antrag gestellt haben, berechnen wir keine Bearbeitungsgebühr. Nach Antragstellung bleibt die Bearbeitungsgebühr geschuldet.
§ 8 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wir haften nicht für Entscheidungen, Auflagen und Bearbeitungszeiten der Behörden, für Störungen von VEMAGS sowie für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
§ 9 Kommunikation und Datenschutz
Wir kommunizieren mit dem Auftraggeber per E-Mail, Telefon und, wenn der Auftraggeber dies wünscht, per WhatsApp. Bescheide und Unterlagen übermitteln wir elektronisch. Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, beschreibt unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag München.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 3. Oktober 2026