Was ist eine Dauergenehmigung?
Die Dauergenehmigung ist eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO, die nicht für eine einzelne Fahrt, sondern für beliebig viele Fahrten in einem festgelegten Zeitraum gilt. In der Verwaltungssprache heißt sie Dauererlaubnis bzw. Dauerausnahmegenehmigung.
Sie wird für höchstens drei Jahre erteilt und steht, wie jede Erlaubnis, unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Fahrzeug, Maße und Gewichte sind im Bescheid festgeschrieben.
Streckenbezogen oder flächendeckend
| Streckenbezogene Dauererlaubnis | Gilt für festgelegte Fahrtwege zwischen bestimmten Orten. Bis 68 t Gesamtgewicht und 12 t Achslast sind bis zu fünf Fahrtwege in einem Bescheid möglich, darüber nur einer. |
|---|---|
| Flächendeckende Dauererlaubnis | Gilt im Zuständigkeitsbereich der erteilenden Behörde und der benachbarten Behörden. Gesperrte Brücken und Bauwerke sind in einer Negativliste aufgeführt, die beachtet werden muss. |
Bleibt ein Fahrzeug innerhalb der Grenzen des anhörfreien Bereichs, kann die Dauererlaubnis für das gesamte Bundesgebiet erteilt werden.
Welche Grenzen gelten?
Eine Dauererlaubnis ist nur möglich, wenn für die Fahrten keine Polizeibegleitung und keine polizeilichen Maßnahmen nötig sind. Für die flächendeckende Dauererlaubnis gelten zusätzlich Obergrenzen beim Gewicht:
| Autokrane, selbstfahrende Arbeitsmaschinen | bis 60 t Gesamtgewicht |
|---|---|
| Andere Fahrzeuge | bis 68 t Gesamtgewicht |
| Achslast | bis 12 t je Einzelachse |
Häufig zitiert werden die Werte 3,00 m Breite, 4,00 m Höhe, 23 m Länge und 41,8 t. Das sind die Grenzen des anhörfreien Bereichs, also die Grenzen, bis zu denen die Behörde keine anderen Stellen anhören muss. Sie sind nicht die Obergrenze jeder Dauererlaubnis.
| Breite | 3,00 m |
|---|---|
| Höhe | 4,00 m |
| Länge | Einzelfahrzeug 15 m, Sattelkraftfahrzeug 20 m (23 m bei eingehaltenem Kurvenlaufverhalten), Zug 23 m |
| Gesamtgewicht | je nach Fahrzeug bis 41,8 t |
| Achslast | 11,5 t je Einzelachse |
Für wen lohnt sich eine Dauergenehmigung?
- Kranunternehmen mit Autokranen, die täglich zu wechselnden Einsatzorten fahren.
- Bauunternehmen und Vermieter mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder Baumaschinen auf Tiefladern.
- Unternehmen mit wiederkehrenden Transporten auf gleichen Strecken, etwa zwischen Werk und Hafen.
- Alle, die mit demselben Fahrzeug und gleichen Maßen regelmäßig die zulässigen Grenzen überschreiten.
Für Autokrane und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gelten zudem Erleichterungen: Die Prüfung von Schiene und Wasserstraße entfällt, und bis 54 t gelten keine Fahrzeitbeschränkungen.
Einzel- und Dauergenehmigung im Vergleich
| Fahrten | Einzel: eine Fahrt · Dauer: beliebig viele |
|---|---|
| Gültigkeit | Einzel: bis 3 Monate, einmal verlängerbar · Dauer: bis 3 Jahre |
| Fahrtweg | Einzel: ein festgelegter Fahrtweg · Dauer: festgelegte Strecken oder ein Gebiet |
| Polizeibegleitung | Einzel: möglich · Dauer: ausgeschlossen |
| Typischer Einsatz | Einzel: Sondertransporte, Großbauteile · Dauer: Autokrane, Baumaschinen |
Was während der Laufzeit gilt
- Fahrzeug, Maße und Gewichte müssen den Angaben im Bescheid entsprechen. Ändert sich etwas, ist ein neuer Bescheid nötig.
- Die Nebenbestimmungen und, bei flächendeckenden Erlaubnissen, die Negativliste gesperrter Bauwerke sind bei jeder Fahrt einzuhalten.
- Der Bescheid muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
- Rechtzeitig vor Ablauf sollte der Folgeantrag gestellt werden, damit das Fahrzeug ohne Unterbrechung einsatzbereit bleibt.
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde am Beginn des Verkehrs oder am Sitz bzw. an der Niederlassung des Unternehmens.
Was kostet eine Dauergenehmigung?
Auch für die Dauererlaubnis gilt die Gebührenordnung GebOSt (Nr. 263.1.1) mit einem Rahmen von 40 bis 1.300 €. Der Geltungszeitraum, das Gewicht und die Zahl der beteiligten Stellen bestimmen die Höhe. Für eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO fallen gesonderte Gebühren an.
Wir klären mit Ihnen, welcher Umfang zu Ihrem Einsatz passt, streckenbezogen oder flächendeckend, und nennen Ihnen vorab einen Festpreis für unsere Leistung.
Stand: 2. Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und der Bescheid der zuständigen Behörde.