Typische Transporte
Pressen, Werkzeugmaschinen, Behälter, Kessel, Gehäuse oder vormontierte Anlagenmodule: Im Maschinen- und Anlagenbau entscheidet oft die Größe eines einzigen Bauteils darüber, ob ein Transport genehmigungspflichtig wird. Meist handelt es sich um einzelne Transporte, für die eine Einzelerlaubnis beantragt wird.
Unteilbarkeit begründen
Genehmigt werden nur Transporte unteilbarer Ladung. Eine Ladung gilt als unteilbar, wenn ihre Zerlegung technisch unmöglich ist oder unzumutbare Kosten verursachen würde. Für vormontierte Anlagen ist es deshalb wichtig, im Antrag nachvollziehbar darzulegen, warum eine Demontage nicht infrage kommt.
Schiene, Wasserstraße und gebrochener Verkehr
Bei Fahrtwegen über 250 km muss nachgewiesen werden, dass Bahn oder Binnenschiff nicht möglich oder unzumutbar sind. Bis 4,20 m Breite und 4,80 m Höhe betrifft das die Schiene, darüber oder ab mehr als 72 t die Wasserstraße.
Wird ein Teil der Strecke per Schiff oder Bahn zurückgelegt, etwa bis zu einem Hafen, wird nur der Straßenabschnitt genehmigt.
Großtransformatoren für Übertragungsnetze werden mit einer Dringlichkeitsbescheinigung des Netzbetreibers vorrangig bearbeitet.
Welche Unterlagen wir brauchen
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) von Zugmaschine und Anhänger bzw. Auflieger
- Gesamtmaße und Gesamtgewicht, Achslasten und Achsabstände
- Angaben zur Ladung
- Lade- und Entladeort bzw. Einsatzgebiet und gewünschter Zeitraum
- Falls vorhanden: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bzw. Gutachten
Fehlt etwas, melden wir uns. Sie erhalten vor dem Start einen Festpreis, und nach Ihrer Freigabe stellen wir den Antrag innerhalb von 24 Stunden über VEMAGS.
Stand: 2. Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und der Bescheid der zuständigen Behörde.