Branchen · Bau & Infrastruktur

Genehmigungen für Bau und Infrastruktur.

Bagger, Raupen und Fertigteile müssen sicher und genehmigt zur Baustelle. Wer regelmäßig dieselben Maschinen bewegt, spart mit einer Dauergenehmigung Zeit und Aufwand.

Typische Genehmigung
Dauer- oder Einzelerlaubnis
Typische Fahrzeuge
Tieflader, selbstfahrende Maschinen
Obergrenze flächendeckend
60 t bzw. 68 t
Leerfahrt
Teilbare Rückladung erlaubt

Typische Transporte

Kettenbagger, Raupen, Radlader, Walzen und Bohrgeräte werden meist auf Tiefladern transportiert. Hinzu kommen Betonfertigteile, Brückenträger und Stahlbauteile. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind auch selbst im Straßenverkehr unterwegs.

Dauer- oder Einzelgenehmigung?

Werden dieselben Maschinen regelmäßig zwischen Lager und Baustellen bewegt, lohnt sich eine Dauererlaubnis. Flächendeckend ist sie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 60 t und für andere Fahrzeuge bis 68 t möglich, jeweils bis 12 t Achslast. Innerhalb des anhörfreien Bereichs kann sie sogar bundesweit gelten.

Für einzelne schwere Maschinen oder große Fertigteile wird eine Einzelerlaubnis beantragt.

Besonderheiten auf dem Bau

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen: keine Prüfung von Schiene und Wasserstraße, bis 54 t keine Fahrzeitbeschränkungen, ohne Ladung kein Sachverständigengutachten.
  • Kettenlaufwerke müssen im Antrag angegeben werden.
  • Abmontierte Räder der Maschine dürfen mitgeführt werden.
  • Bei der Leerfahrt ist seit Juli 2025 teilbare Rückladung erlaubt, solange Ladefläche und Gewichte die allgemeinen Grenzen einhalten.

Welche Unterlagen wir brauchen

  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) von Zugmaschine und Anhänger bzw. Auflieger
  • Gesamtmaße und Gesamtgewicht, Achslasten und Achsabstände
  • Angaben zur Ladung
  • Lade- und Entladeort bzw. Einsatzgebiet und gewünschter Zeitraum
  • Falls vorhanden: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bzw. Gutachten

Fehlt etwas, melden wir uns. Sie erhalten vor dem Start einen Festpreis, und nach Ihrer Freigabe stellen wir den Antrag innerhalb von 24 Stunden über VEMAGS.

Stand: 2. Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und der Bescheid der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen: Bau & Infrastruktur

Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns.

Sie gilt für die im Bescheid genannten Fahrzeuge mit ihren Maßen und Gewichten. Ein Bescheid kann bis zu fünf baugleiche Fahrzeuge umfassen. Für andere Maschinen ist ein eigener Bescheid nötig.

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