Typische Transporte
Kettenbagger, Raupen, Radlader, Walzen und Bohrgeräte werden meist auf Tiefladern transportiert. Hinzu kommen Betonfertigteile, Brückenträger und Stahlbauteile. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind auch selbst im Straßenverkehr unterwegs.
Dauer- oder Einzelgenehmigung?
Werden dieselben Maschinen regelmäßig zwischen Lager und Baustellen bewegt, lohnt sich eine Dauererlaubnis. Flächendeckend ist sie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 60 t und für andere Fahrzeuge bis 68 t möglich, jeweils bis 12 t Achslast. Innerhalb des anhörfreien Bereichs kann sie sogar bundesweit gelten.
Für einzelne schwere Maschinen oder große Fertigteile wird eine Einzelerlaubnis beantragt.
Besonderheiten auf dem Bau
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen: keine Prüfung von Schiene und Wasserstraße, bis 54 t keine Fahrzeitbeschränkungen, ohne Ladung kein Sachverständigengutachten.
- Kettenlaufwerke müssen im Antrag angegeben werden.
- Abmontierte Räder der Maschine dürfen mitgeführt werden.
- Bei der Leerfahrt ist seit Juli 2025 teilbare Rückladung erlaubt, solange Ladefläche und Gewichte die allgemeinen Grenzen einhalten.
Welche Unterlagen wir brauchen
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) von Zugmaschine und Anhänger bzw. Auflieger
- Gesamtmaße und Gesamtgewicht, Achslasten und Achsabstände
- Angaben zur Ladung
- Lade- und Entladeort bzw. Einsatzgebiet und gewünschter Zeitraum
- Falls vorhanden: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bzw. Gutachten
Fehlt etwas, melden wir uns. Sie erhalten vor dem Start einen Festpreis, und nach Ihrer Freigabe stellen wir den Antrag innerhalb von 24 Stunden über VEMAGS.
Stand: 2. Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und der Bescheid der zuständigen Behörde.