Warum Autokrane eine Genehmigung brauchen
Ein Autokran überschreitet die Grenzen der §§ 32 und 34 StVZO in der Regel schon bauartbedingt: bei der Achslast, dem Gesamtgewicht oder der Breite. Für das Fahrzeug selbst ist deshalb eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nötig. Für die Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr kommt die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO hinzu, die im Rahmen der § 70-Genehmigung bleiben muss.
Dauer- oder Einzelgenehmigung?
Weil Krane täglich zu wechselnden Baustellen fahren, ist die flächendeckende Dauererlaubnis der Regelfall. Sie gilt bis zu drei Jahre im Bereich der erteilenden und der benachbarten Behörden. Für Krane und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ist sie bis 60 t Gesamtgewicht und 12 t Achslast möglich.
Schwerere Krane, Einsätze außerhalb des genehmigten Gebiets oder Fahrten, die Polizeibegleitung erfordern, brauchen eine Einzel- oder Kurzzeiterlaubnis.
Erleichterungen für Krane
- Keine Prüfung, ob Schiene oder Wasserstraße infrage kommen.
- Bis 54 t Gesamtgewicht keine Fahrzeitbeschränkungen.
- Kranzubehör gilt in begrenztem Umfang als Teil der unteilbaren Ladung.
- Ohne Ladung ist kein Sachverständigengutachten vor Fahrtantritt nötig.
Fahren Ballast oder Zubehör auf separaten Fahrzeugen, kann für diese Fahrzeuge eine eigene Genehmigung nötig sein. Wir klären das mit Ihnen vorab.
Welche Unterlagen wir brauchen
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) von Zugmaschine und Anhänger bzw. Auflieger
- Gesamtmaße und Gesamtgewicht, Achslasten und Achsabstände
- Angaben zur Ladung
- Lade- und Entladeort bzw. Einsatzgebiet und gewünschter Zeitraum
- Falls vorhanden: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bzw. Gutachten
Fehlt etwas, melden wir uns. Sie erhalten vor dem Start einen Festpreis, und nach Ihrer Freigabe stellen wir den Antrag innerhalb von 24 Stunden über VEMAGS.
Stand: 2. Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und der Bescheid der zuständigen Behörde.