Branchen · Schwertransporteure

Genehmigungen für Schwertransporteure.

Wer Übergröße und Übergewicht bewegt, kennt die Genehmigungsfrage bei jedem Auftrag. Wir übernehmen die Anträge, Sie konzentrieren sich auf den Transport.

Typische Genehmigung
Einzel- oder Kurzzeiterlaubnis
Rechtsgrundlage
§ 29 Abs. 3 StVO, § 70 StVZO
Gutachten
Ab 100 t oder 12 t Achslast
Bearbeitung
Richtwert in der Regel 2 Wochen

Typische Transporte

Schwertransporteure fahren mit Tiefladern, Semitiefladern, Modulfahrzeugen und Selbstfahrern. Die Ladung reicht von Maschinen und Fertigteilen bis zu Bauteilen für Industrie und Energie. Maße und Gewichte wechseln von Auftrag zu Auftrag, und damit auch die Anforderungen an die Genehmigung.

Welche Genehmigung passt?

EinzelerlaubnisEine Fahrt auf einem festgelegten Fahrtweg, bis zu 3 Monate gültig.
KurzzeiterlaubnisMehrere Fahrten auf demselben Fahrtweg, Zahl der Fahrten im Antrag.
DauererlaubnisWiederkehrende Fahrten mit gleichem Fahrzeug bis zu 3 Jahre, nur ohne Polizeibegleitung.

Ein Bescheid kann bis zu fünf baugleiche Fahrzeuge oder Kombinationen umfassen. Das gibt Ihnen Flexibilität bei der Disposition.

Typische Auflagen

  • Nachtfahrt: Anhörpflichtige Transporte sind auf Autobahnen in der Regel nachts freigegeben, seit Juli 2025 ab 20 Uhr.
  • Begleitfahrzeug BF3 ab bestimmten Breiten, außerhalb der Autobahn ab mehr als 3,50 m.
  • Polizeibegleitung oder Transportbegleiter, wenn Begleitfahrzeuge nicht ausreichen, etwa weil der Gegenverkehr angehalten werden muss.
  • Streckenauflagen wie Brücken einzeln befahren oder Geschwindigkeitsbegrenzungen.
  • Sachverständigengutachten vor Fahrtantritt bei mehr als 100 t Gesamtgewicht oder ab 12 t Achslast.

Schiene und Wasserstraße

Bei Fahrtwegen über 250 km muss je nach Maßen und Gewicht nachgewiesen werden, dass der Transport per Bahn oder Binnenschiff nicht möglich oder unzumutbar ist. Wird ein Transport gebrochen, etwa per Schiff bis zum Hafen und dann auf der Straße, wird nur der Straßenteil genehmigt.

Welche Unterlagen wir brauchen

  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) von Zugmaschine und Anhänger bzw. Auflieger
  • Gesamtmaße und Gesamtgewicht, Achslasten und Achsabstände
  • Angaben zur Ladung
  • Lade- und Entladeort bzw. Einsatzgebiet und gewünschter Zeitraum
  • Falls vorhanden: Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bzw. Gutachten

Fehlt etwas, melden wir uns. Sie erhalten vor dem Start einen Festpreis, und nach Ihrer Freigabe stellen wir den Antrag innerhalb von 24 Stunden über VEMAGS.

Stand: 2. Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und der Bescheid der zuständigen Behörde.

Häufige Fragen: Schwertransporteure

Ihre Frage fehlt? Schreiben Sie uns.

So früh wie möglich. Als Richtwert gelten in der Regel zwei Wochen Bearbeitungszeit ab vollständigem Antrag, bei Brückennachrechnungen auch länger.

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Schicken Sie uns die Eckdaten. Sie bekommen eine klare Antwort, einen Festpreis und einen Antrag, der innerhalb von 24 Stunden bei der Behörde liegt.

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